Das Gebäude der Westerstraße 2

Das Haus in der Westerstraße 2 stammt in seiner jetzigen Form aus der Zeit des beginnenden 18. Jahrhunderts. Der Vorgängerbau dagegen reiht sich vermutlich bereits dem Straßenbild aus dem 16. Jahrhundert ein. Namentlich ist der erste Besitzer für das Jahr 1719 bekannt – ein Schmied hatte dort seine Arbeitsstätte.

 

Im Jahr 1901 ließ der Schuhmacher Johann Janssen beim Erwerb des Hauses die Fassade grundlegend umgestalten. Vermutlich auch hier mit dem Vorhaben, die eigenen Waren besser präsentieren zu können, ersetzte ein großes Schaufenster die alten Blockrahmenfenster im Erdgeschoss. Des Weiteren wurden die Fenster im Obergeschoss und die Eingangstür umgebaut. 1918 erfolgte südlich eine Erweiterung um einen quadratischen Anbau, in deren Gefolge der „Abort“ separat auf dem Hof platziert wurde. Dieser quadratische Anbau wurde beim Umbau 2013/14 abgerissen. Neben der zusätzlichen Erweiterung um einen Giebel wurde 1918 offensichtlich auch eine neue größere Treppe eingefügt. Bei einer weiteren Veränderung um 1939 wurde interessanterweise diese Treppe vom linken an den rechten Rand des Flurs versetzt, wo sie sich heute noch befindet.

Um das Jahr 1950 erwarb der Buchbindemeister Friedrich Lindemann das Grundstück. Dieser war sehr aktiv im Heimatverein. Nach seinem Tod führte seine unverheiratete Tochter, Mathilde Lindemann, das Geschäft weiter. Nach dem Kriegstod des älteren Bruders musste sie das Buchbindehandwerk erlernen und hat auch die Meisterprüfung abgelegt.

Frau Lindemann übertrug dem Heimatverein das Haus, wodurch der Heimatverein auch die letzte Lücke – zwischen dem 1986 erworbenen Grundstück Westerstraße 1 und dem seit ca. 1999 hinzugekommenen Komplex Westerstraße 3/4 – schließen konnte. Seit diesem letzten Zuwachs bietet sich den Museumsbesuchern ein räumlich durchgängiges Gebäudeensemble. 

Bei der Umgestaltung in den Jahren 2013/14 musste das Haus jedoch grundlegend saniert werden. Heute befinden sich in diesen Räumlichkeiten die Ausstellungsbereiche Porzellan und Teezubehör.